Bürgermeister Pötzsch berichtet, über mögliche Fördermittel im Ausbau des Mobilfunknetzes; Es ist der Ausbau auf LTE bzw. 5G-Standard geplant. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Unterversorgung im Sprachmobilfunk (2G). Bei uns im Gemeindegebiet gibt es keine solchen unterversorgten „weißen Flecken“. Deshalb ist die Stadt Waldkraiburg nicht antragsberechtigt.

Der Bebauungsplan Nr. 72 „Südlich der Siebenbürger Straße“ samt 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Jahr 1992 mit dem Ziel, das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet und Mischfläche auszuweisen. Das Ziel wird derzeit im laufenden Bauleitplanverfahren Nr. 128 für einen Teilbereich umgesetzt. Nur zur Info.

Auf dem Grundstück, Flur-Nr. 1166, Gemarkung Fraham, wurde im Jahr 1971 der Neubau eines Sportheims zum Zwecke von Hundetrainingsstunden (auf Widerruf) genehmigt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche überwiegend als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Der Vorsitzende des Hundesportvereins wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die von ihm errichtete Zelthalle baugenehmigungspflichtig ist. Er hat daraufhin angegeben, dass er einen Bauantrag dafür stellen will. Am 10.01.2019 wurde ihm mitgeteilt, dass nur eine bis zum 01.02.2020 befristete Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Der Bauantrag ist bisher noch nicht eingegangen. Variante I: (dafür wurde gestimmt) Auf dem Grundstück, Flur-Nr. 1166 der Gemarkung Fraham, wurde zusätzlich zur genehmigten (auf Widerruf) Baracke eine genehmigungspflichtige Zelthalle errichtet. Um die Bauten in Verbindung mit einem Hundetrainingsplatz einer dauerhaften Nutzung zuführen zu können, muss ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Ziel wäre die Ausweisung eins Sondergebiets „Hundetrainingsplatz“. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen. Variante II: Auf dem Grundstück, Flur-Nr. 1166 der Gemarkung Fraham, wurde zusätzlich zur genehmigten Baracke eine genehmigungspflichtige Zelthalle errichtet. Die angedachte Nutzung fällt nicht in den abschließenden Katalog des § 35 BauGB. Aufgrund bereits rechtskräftiger richterlicher Entscheidungen kann dieser Nutzung nicht dauerhaft entsprochen werden.

Der Ferienausschuss hat am 01.09.1998 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Bereich zwischen der Kraiburger Straße (ST 2352), Bahnhofstraße (Mü 20) und der Staatsstraße 2091 soll eine entsprechende Planung und Nutzung vorangetrieben werden. Der Ausschuss stimmt einer Umnutzung von „Fläche für Bahnanlage“ in „Gewerbegebiet“, im Bereich des alten Bahnhofgebäudes, des weiteren im Bereich zwischen der Bahnhofstraße, Kraiburgerstraße „Fläche für Bahnanlage“ in „Mischgebiet“ und an der Staatsstraße 2091 statt „Gewerbegebiet“ und „Fläche für Wald“ in ein „Sondergebiet Einzelhandel“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Planauslegung durchzuführen.

Nach der Änderung des Flächennutzungsplanes hat sich der Ausschuss über die geplanten Nutzungen ausgetauscht. Dies war in den vergangenen Ausschusssitzungen vom 08.03.2017 und 27.09.2017 schon beraten worden. Ein Investor beabsichtigt, auf der Flur ein LebensmittelVollsortimenter anzusiedeln. (Stand Dezember 2018). Die Verträglichkeit des Planvorhabens wird seitens der beteiligten Behörden u.a. wie folgt beurteilt: Die Abschöpfungsquote für den Vorhabenstandort mit einer Verkaufsfläche von 2.200qm liegt mit 8,8 % im POS-Einzugsgebiet und 6,1% im Verflechtungsbereich weit unter dem, aus landesplanerischer Sicht relevanten Wert von 25 %. Bezüglich der Umsatzumlenkungen ist insgesamt festzustellen, dass der Wert mit ca. 7,7 % deutlich unter der angesetzten 10%-Grenze liegt. Selbst in einer verschärften Sichtweise, die nur die Innenstadt bzw. das Stadtgebiet betrachtet und damit eine reduzierte Zahl von Wettbewerbern berücksichtigt sind, werden lediglich Werte von ca. 5,3 % und ca. 6,9 % bzgl. der Umsatzumlenkung erreicht. Dies ist gerade für die Innenstadt von großer Bedeutung, da hier das bestehende Angebot vor dem Hintergrund der fußläufigen Nahversorgung von besonderer Relevanz ist.

Beide Prüfungen kommen somit zu dem Ergebnis, dass die vorgeschriebenen bzw. etablierten Grenzwerte der Kaufkraftabschöpfung bzw. Umsatzumlenkung nicht überschritten werden; sie werden im Gegenteil sogar deutlich unterschritten. Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben ist das Vorhaben also als städtebaulich und raumordnerisch verträglich einzustufen.

Der Ausschuss einigte sich darauf, dass Bauleitplanverfahren zügig durch zu führen damit die angestrebten Ziele zeitnah umgesetzt werden können; der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird dabei in 2 Bauabschnitte unterteilt. Bauabschnitt 1 umfaßt das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße und der Bahnlinie. Das Planungsziel in diesem Bereich ist, die derzeitige, städtebaulich unbefriedigende Brache aufzulösen und den Planbereich in seiner Gesamtheit durch Schaffung von Gewerbegebiet im Osten und Mischgebiet im Westen aufzuwerten. Bauabschnitt 2 schließt das restliche Gebiet, zwischen der Bahnhofstraße, Kraiburger Straße und Staatsstraße 2091 ein. Ziel der Planung ist es, den vohandeden Einzelhandel im Bauleitplan darzustellen und einen Lebensmittel-Vollsortimenter zu etablieren. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Gefährdung des innstädtischen Standorts bzw. des innerstädtischen Einzelhandels durch die beabsichtigten Projektvorhaben nicht zu erwarten ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planauslegungen durchzuführen.

In einem weiteren Top ging es um die Entwicklung im Adalbert Stifter Weg; In der Ausschusssitzung am 19.09.2018 wurden Bebauungsvarianten und eine Machbarkeitsstudie (Datum 01.08.2018) für die Bebaubarkeit der Flur-Nrn. 1768/2 , 1768/3, Gemarkung Waldkraiburg, präsentiert und ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage und der in der Ausschusssitzung vom 19.09.2018 favorisierten Planungsvariante 3 der Grundstücke Adalbert-Stifter-Weg 8, 10, 12 und 14, wurde ein Bebauungsplanentwurf für den gesamten Geltungsbereich erarbeitet. Dieser wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Planauslegung durchzuführen.

Im Zuge einer Betriebserweiterung im Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Daimlerstraße hat der Ausschuss am 18.04.2018 grundsätzlich die Beibehaltung und Umlegung des Geh- und Radweges beschlossen. Der vom Planungsbüro U-Plan, Königsdorf, unter dem Datum vom 12.02.2019 ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird gebilligt. Die Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung werden durch das Unternehmen ausgeglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Planauslegung durchzuführen.

Im letzten Top der Sitzung ging es darum, das bestehende Baurecht zu maximieren, damit das Gewerbegebiet erweitert werden kann. Diese bezieht sich auf Grundstücke nordwestlich der Gebrüder-Dickow-Straße. Das entsprechende Bauleitplanverfahren wurde durchgeführt. Es gab keine öffentlichen Einwände; bzw. erfolgt die Abwägung. Abschließend wurde die Satzung beschlossen.

Ulli Maier
Stadtrat

Waldkraiburg, 27.02.2019